Regional / Wirtschaft, 11.02.2012

Zweiter Nachtragshaushalt

KREIS METTMANN. Im März 2011 hatte der Kreistag für die Jahre 2011 und 2012 einen Zweijahreshaushalt beschlossen.

 

Entlastung

Dieser sah, basierend auf den damals vorliegenden Daten, einen Kreisumlage-Hebesatz von 43,7 Prozent für das Jahr 2011 und von 45,2 Prozent für 2012 vor. Bereits bei der Verabschiedung dieses Ursprungshaushaltes hatte der Kreis zugesichert, sich nachträglich noch ergebende Verbesserungen an die kreisangehörigen Städte weiterzugeben. Dieser Zusicherung entsprechend senkte der Kreistag bereits im Oktober 2011 mit einem 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 die Kreisumlage um 1,9 Prozentpunkte auf 41,8 Prozent und entlastete die Städte damit um 12 Millionen Euro. Jetzt machen weitere Veränderungen für 2012 einen 2. Nachtragshaushalt erforderlich, der am 27. Februar in den Kreistag eingebracht wird. Mit ihrem Entwurf werden Landrat Thomas Hendele und Kreiskämmerer Martin M. Richter dem Kreistag vorschlagen, den Umlage-Hebesatz für 2012 von 45,2 Prozent um 3,4 Prozentpunkte auf 41,8 Prozent zu senken. Damit entlastet der Kreis die Städte um insgesamt 8,4 Millionen Euro.

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