Kfz-Abmeldung ab Januar online möglich
KREIS METTMANN. Die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises erweitert ab 1. Januar ihre onlinegestützte Servicepalette.
Besuch der Zulassungsstelle nicht mehr nötig
Mit Beginn des neuen Jahres ist es möglich, ein gebrauchtes oder neues Fahrzeug, das nach dem 1. Januar zugelassen wurde, online abzumelden. Der Besuch der Zulassungsstelle in Mettmann ist dann nicht mehr erforderlich. Grundvoraussetzung für den neuen Online-Service ist, dass der Fahrzeughalter im Besitz des neuen Personalausweises mit Freischaltung der Online-Identifizierung sowie des passenden Kartenlesegerätes ist. Um die Online-Abmeldung zu ermöglichen, werden bei Zulassungen ab dem 1. Januar neue Fahrzeugscheine ausgegeben und Kennzeichenplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes verklebt. Die Sicherheitscodes müssen bei der Abmeldung durch den Fahrzeughalter freigerubbelt werden. Auf der Homepage des Kreises www.kreis-mettmann.de können sich die Kunden dann mit ihrem Personalausweis über einen entsprechenden Zugang beim Kraftfahrbundesamt anmelden und identifizieren. Dort gibt man dann das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen ein. Nachdem der Halter die anfallenden Gebühren mittels eines E-Payment-Systems gezahlt hat, übermittelt das Kraftfahrbundesamt die notwendigen Daten an die Zulassungsstelle des Kreises. Dort wird dann das Fahrzeug elektronisch abgemeldet und dem Halter das entsprechende Datum als Nachweis der Abmeldung per Post oder E-Mail mitgeteilt.
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