Hertha BSC zieht vors DFB-Bundesgericht!
DÜSSELDORF. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fortuna aus Düsseldorf in der kommenden Spielzeit erstklassig spielt, wird immer größer!
„Jederzeit regelkonform“
Das DFB-Sportgericht wies heute den Einspruch der Berliner gegen die 2:2-Wertung des Relegationsrückspiels Fortuna Düsseldorf – Hertha BSC vom letzten Dienstag als unbegründet zurück. Die Berliner wollten aufgrund eines Platzsturms von Fortuna-Anhängern (bereits vor Ablauf der auf sieben Minuten angesetzten Nachspielzeit) ein Wiederholungsspiel erreichen oder das Spiel gar zu ihren Gunsten gewertet haben. Die Hertha will in zweiter Instanz aber noch vor das DFB-Bundesgericht ziehen. „Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war“, so der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz. Und: „Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“ Die Düsseldorfer Fans seien nicht in feindseliger Haltung auf das Spielfeld gestürmt, auch Hertha-Fans hätten für Unterbrechungen gesorgt, man könne nicht so weit gehen, wegen psychischer Beeinträchtigungen von Spielern die Spielwertung in Frage zu stellen. Sowohl die Fortuna als auch Berlin müssten mit Vereinsstrafen rechnen, der Düsseldorfer Ordnungsdienst habe komplett versagt. Bis Ende der Woche dürfte nun klar sein, ob die Hertha auch in der nächsten Saison noch Bundesligist ist, ein genauer Termin für die Sitzung beim DFB-Bundesgericht steht derzeit aber noch nicht fest; sollte die Hertha hier erneut verlieren, könnte noch ein Gang zum DFB-Schiedsgericht anstehen, theoretisch könnte Berlin auch noch vor den Internationalen Sportgerichtshof ziehen, das gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
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